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Allgemeine Geschäftsverbindungen der RAW Außenwerbung

RAW Außenwerbung - William und Alexandra Roadl Am Rosenhügel 43, 2401 Fischamend

 
1. AGB

 

Die Allgemeinen Geschäftsverbindungen bilden einen wichtigen Bestandteil  jeder zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer - RAW Außenwerbung in Folge kurz RAW genannt - getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert.


1.1 Maßgeblich für den Vertragsabschluss ist die zum Zeitpunkt jeweils gültige Fassung. Abweichungen, sowie ergänzende Veränderungen mit dem Auftraggeber  sind nur wirksam, wenn die RAW diese schriftlich bestätigt.


1.2 Allfällige Geschäftsverbindungen des Auftraggebers werden, selbst bei   Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der AGB des Auftraggebers widerspricht die RAW ausdrücklich

 

1.3 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber umgehend bekannt    gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber diesen nicht  schriftlich innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des  Schweigens wird der Auftraggeber ausdrücklich darauf hingewiesen.

 

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dies  die Verbindlichkeiten der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen.

 

1.5 Die Angebote der RAW sind freibleibend und unverbindlich.

 

1.6 Die Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt ebenfalls schriftlich. Abänderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Form.  Die RAW behaltet sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

1.7 Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages,  geht zu Lasten des Auftraggebers.

 

1.8 Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

 

2. Leistungen

 

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der  Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen können nur in schriftlicher Form abgegeben werden. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der RAW.

2.2 Der Auftraggeber wird der RAW zeitgerecht und vollständig alle  Unterlagen und Informationen zugänglich machen, die für die Einschaltung erforderlich sind. Die Inhalte der Graphiken dürfen weder politische, religiöse oder sexistische Äußerungen beinhalten. Weiters dürfen die Inhalte keine Alkohol-, Tabak und Rauchwaren, betrügerische Werbemaßnahmen, Ethik und Moral, Gefährdung von Kindern und Jugendlichen, Diskriminierungen jeglicher Art, Rassismus und der gleichen enthalten.

 

2.3 Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für den Auftrag zur Verfügung  Gestellten Unterlagen wie Fotos, oder Logos auf allfällige Urheber-, Kennzeichen-, und Markenrechte bzw. oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Auftraggeber garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den gewünschten Zweck eingesetzt werden können. Die RAW haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht zum Auftraggeber nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter. Wird die RAW wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber die RAW schad- und klaglos. Er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchung Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die RAW bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen und unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

 

2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet mindestens 8 Tage vor Vertragsbeginn  die Unterlagen mittels USB Stick, oder per mail in der geeigneten Größe  (384 x 288 pixel / 72-300 dpi) uns zu übermitteln. (Leitfaden) Die RAW haftet nicht für unleserliche, oder nicht gut sichtbare Daten.

 

2.5 Angegebene Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als  verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. der RAW schriftlich zu bestätigen.

 

2.6 Verzögert sich die Leistung der RAW aus Gründen, die sie nicht zu  vertreten hat, wie z.B.: Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie zu starker Wind und Stromausfall, Kälte- und Regenperioden und anderer unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.

 

2.7 Befindet sich die RAW in Verzug, so kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er der RAW eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung, oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2.8 Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die RAW von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruches frei. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche ableiten. Die RAW wird dem Kunden von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch die RAW. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen.

 

2.9 Die Ausspielung des Werbemittels erfolgt über digitale Screens in einem Bildseitenverhältnis von 4 : 3 Werbematerial ist nach den Vorgaben von RAW vom Kunden zur Verfügung zu stellen (z.B: Formate, inhaltliche Struktur, Übertragungsart und sonstige technische Voraussetzungen)

 

2.10 Für den rechtlichen Eingang einwandfreien Werbematerials ist der Kunde verantwortlich. Die Werbevorlagen haben bis spätestens 8 Tage vor dem ersten Schalttermin in der vereinbarten Form bei RAW einzugehen. Über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen wird RAW den Auftraggeber möglichst unverzüglich unterrichten.

 

2.11 Für den vereinbarten Zeitraum sind die Werbezeiten für den Auftraggeber fest reserviert.

 

2.12 Werden Werbeunterlagen nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart angeliefert, oder liegt bei Abgabezeitpunkt ungeeignetes Werbematerial vor, wird RAW von ihrer Leistungsverpflichtung frei. Der Auftraggeber bleibt jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.

 

2.13 Der Starttag kann an jedem Werktag erfolgen.

 

2.14 Die Anlieferung des Datenmaterials, sowie die vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen des Werbemittels entnehmen sie der Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung.

 

3. Auflösung

 

3.1 Die RAW ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor wenn

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen weiter verzögert wird.

  • der Auftraggeber trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 7 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen, wie z.B.: die Zahlung des fälligen Betrages, aus diesem Vertrag verstößt

  • bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen, wird die Einschaltung sofort entfernt

  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren der RAW weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der RAW eine taugliche Sicherheit leistet.

4. Honorar

 

4.1 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, entsteht der Honoraranspruch der  RAW für jede einzelne Leistung, 5 Tage vor der Ersteinschaltung. Und in weiterer Folge immer 5 Tage vor Beginn der nächsten.

 

5.2 Das Honorar versteht sich als Nettopreis zuzüglich 5 % Werbeabgabe und  20 % MwSt.

 

4.2 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung  fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Spätestens muss es jedoch 5 Tage vor Einschaltung auf unser Konto eingegangen sein.

 

5. Zahlung

 

5.1 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für  Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzugs, der RAW die entstandenen Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

 

5.2 Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers kann die RAW  sämtliche, erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

 

5.3 Weiters ist die RAW nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur  Begleichung des offenen Betrages zu erbringen. (Zurückbehaltungsrecht) Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

 

5.4 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die RAW für  den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern. (Terminverlust)

 

5.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der RAW aufzurechnen, außer die  Forderungen des Auftraggebers wurden von der RAW schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.  
 

5.6 Die RAW behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100 %  Vorauszahlung des Gesamtauftrages zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung.

 

5.7 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht der RAW das recht zu Den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tage ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen.

6. Stornobedingungen

 

6.1 Aufträge können nur bis spätestens 2 Wochen vor dem in der  Auftragsbestätigung eingetragenen Starttag, gebührendrei storniert werden. Bei Auftragsrücktritten 1 Woche vor dem Starttag wird eine Stornogebühr von 20 % und kurz vor Startbeginn wird eine Stornogebühr von 100 % der Brutto Auftragssumme ohne Werbeabgabe in Rechnung gestellt.

 

6.2 Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlanges des Schreibens bei der RAW Die Stornierung kann per Post, oder E-Mail erfolgen.

 

7. Gewährleistung und Haftung

 

7.1 Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 5 Tagen nach Leistung durch die RAW und verdeckte Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängel ausgeschlossen.

 

7.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Auftraggeber  das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die RAW zu. Die RAW wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Auftraggeber der RAW alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

 

7.3 Die RAW ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern,  wenn diese unmöglich oder für die RAW mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

 

7.4 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre  rechtlichen, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber-, und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die RAW ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die RAW haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese der Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt hat.

 

7.5 Jegliche Haftung der RAW für Ansprüche, die auf Grund der von der RAW  erbrachten Leistung gegen dem  Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die RAW ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist, oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die RAW nicht für Prozesskosten, eigen Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter Der Auftraggeber hat die RAW diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

8. Datenschutz

 

8.1 Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, wie  Name/Firma, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Bankverbindung, Firmendaten, und der gleichen zum Zweck der Vertragserfüllung und Betreuung gespeichert werden.

 

8.2 Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur soweit es  gesetzlich zulässig ist, verwendet und weitergegeben.

 

8.3 Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels Brief, oder E-Mail widerrufen werden.

 

9. Gerichtsstand

 

9.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und   Pflichten sowie Ansprüche zwischen der RAW und dem Auftraggeber unterliegen dem österreichischen Recht

 

9.2 Erfüllungsort für sämtliche gegenseitige Ansprüche aus den  Geschäftsverbindungen ist Fischamend. Für alle sich aus diesen Vereinbarungen ergebenen Streitigkeiten ist die Zuständigkeit jenes Gerichts vereinbart, das für Fischamend zuständig ist.

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